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Tauchen

Das Einsatztauchen ist eine Kernaufgabe der DLRG. Die Einsatztaucher kommen in Einheiten der Schnelleinsatzgruppen, der öffentlichen Gefahrenabwehr und dem Katastrophenschutz zum Einsatz und sind nicht mit Freizeit-Gerätetauchern vergleichbar. Dabei übernehmen unsere Einsatztaucher folgende Aufgaben

  • Retten von Menschenleben
  • Suchen von vermissten Personen
  • Bergen von Sachgütern
  • Arbeiten unter Wasser (leichte und mittelschwere Aufgaben), z.B. einfache Reparaturarbeiten
  • Unterstützung von anderen Einsatzkräften z.B. Polizei und Feuerwehr
  • Aufgaben des Umweltschutzes
  • Deichsicherung

Damit ein Taucher von uns sicher unter Wasser eingesetzt werden kann führen wir immer einiges an Ausstattung mit dazu  gehören unter anderem:

  • Trockentauchanzüge und Neoprenanzug
  • Tauchjacketts
  • Lungenautomaten
  • Vollgesichtsmasken
  • Tauchleinen mit Sprechgarnitur, "Telefonleinen"
  • Werkzeug für Arbeiten unter Wasser
  • Schwimmwesten und Sicherungsgurte
  • Notfallrucksack mit Sauerstoff
  • Funkgeräte

 Aber auch personell fordert ein Taucheinsatz einiges: So besteht der Tauchtrupp aus Taucheinsatzleitern, Einsatztauchern, Signalfrauen/-männern und Sicherungstauchern. Unter unseren Einsatztauchern finden sich außerdem Taucheinsatzführer und Lehrtaucher. Wodurch wir unsere Einsatzkräfte selbstständig aus und weiterbilden können, womit sichergestellt werden kann, dass unsere Einsatzkräfte beste Arbeit leisten. Dazu zählt nicht zuletzt auch, dass das Zusammenspiel mit anderen DLRG-Gliederungen oder auch anderen Organisationen wie Wasserwacht, Feuerwehr, Polizei oder dem Landrettungsdienst einwandfrei funktioniert.

 

Ausbildungsstufen

DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des DLRG-Einsatztauchers Stufe 1 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbilduungsvorschrift (AV 612) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen,
  • Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad und Freiwasser bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ärztliche Tauglichkeit (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)
  • Mindestalter 15 Jahre (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG Gemäß DGUV Regel 105-002 Als Taucher bzw. Taucherin dürfen nur gesundheitlich geeignete Versicherte einge- setzt werden. Voraussetzung für die Durchführung eines Unterwasser-Einsatzauftra- ges ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Taucher bzw. zur Taucherin. Die Ausbildung kann bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr begonnen werden. Ausgebildete Taucher bzw. Tauche- rinnen unter 18 Jahren dürfen nur an Übungen und Ausbildungen teilnehmen. Die Übungen und Ausbildungen für Personen unter 18 Jahren sind so zu gestalten, dass weder psychische noch physische Gefährdungen zu erwarten sind.)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG)
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG)
  • DLRG-Einsatztaucher Stufe 1 (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)
  • Basisausbildung Einsatzdienste (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Prüfung der festgelegten Sachgebiete (siehe Ausbildungsvorschrift Einsatztaucher Stufe 1) auf bundeseinheitlichem Prüfungsbogen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 10 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 10 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

Dokumente

DLRG-Einsatztaucher Stufe 2

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des Einsatztauchers Stufe 2 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 613) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 2

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen, Vorschriften und Berechnungen AuW
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Ausbildung KatS
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Kompressorbedienung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Arbeiten unter Wasser
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser über 10 m
  • Ausbildung Arbeiten unter Wasser / KatS

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 15 Jahre (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG Gemäß DGUV Regel 105-002 Als Taucher bzw. Taucherin dürfen nur gesundheitlich geeignete Versicherte einge- setzt werden. Voraussetzung für die Durchführung eines Unterwasser-Einsatzauftra- ges ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Taucher bzw. zur Taucherin. Die Ausbildung kann bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr begonnen werden. Ausgebildete Taucher bzw. Tauche- rinnen unter 18 Jahren dürfen nur an Übungen und Ausbildungen teilnehmen. Die Übungen und Ausbildungen für Personen unter 18 Jahren sind so zu gestalten, dass weder psychische noch physische Gefährdungen zu erwarten sind.)
  • Ärztliche Tauglichkeit (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG)
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG)
  • NACHWEIS ZUR PRÜFUNG Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß bun- deseinheitlicher Ausbildungsvorschrift DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 (613)Diese Ausbildung kann auch in getrennten Modulen erfolgen.
  • Basisausbildung Einsatzdienste (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung gem. bundeseinheitlichem Fragebogen
  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 20 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Taucheinsatzführung eines Tauchtrupps - Ausführen einer Unterwasserarbeit mit technischen Hilfsmitteln - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 20 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

Dokumente

Aus- und Fortbildungen

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