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Alles rund ums Thema Spenden - FAQ

Hier findet ihr die häifigsten Fragen rund ums Spenden (FAQ). Wir hoffen möglichst gute Antworten zu liefern und einen großen Rahmen abzudecken. Sollte sich dennoch nicht alles klären lassen kontaktieren sie uns gerne per Mail an spenden(at)augsburg.dlrg.de oder über einen der Wege auf unserer Kontaktseite.

Jeder Betrag hilft! Entscheide daher persönlich über deinen Wunschbetrag. Viele unserer Förderer unterstützen uns mit einem Betrag in Höhe von 20 oder 60 Euro, einige auch mit einem Spendenbetrag in Höhe von 100 Euro. Egal wie hoch dein Spendenbetrag ausfällt: Jeder Euro hilft, Menschenleben zu retten.

Spendenbeträge unter 200 Euro kannst du übrigens ohne Vorlage einer Spendenquittung von der Steuer absetzen. Ein einfacher Nachweis, zum Beispiel ein Zahlungsbeleg oder die Kopie deines Kontoauszuges, reicht aus. Für Beträge über 200 Euro benötigst du eine Spendenquittung. Diese stellen wir dir gerne auf Wunsch aus. Mehr dazu, wie du deine Spende an die DLRG von der Steuer absetzen kannst, erfährst du in unserem Beitrag zum Thema „Spenden von der Steuer absetzen“.

Mit einer Spende an die DLRG rettest du Menschleben! Die DLRG ist die weltweit größte Organisation der Wasserrettung und bewahrt Menschen vor dem Ertrinken. Zu unseren Aufgaben zählen: die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, die Aufklärung über Wassergefahren und der Wasserrettungsdienst. Mit einer Spende an uns hilfst du uns die Gefahr für Ertrinkungsunfälle im Großraum Augsburg zu veringern. Seis durch kompetente Wasserretter oder eine gute Präventionsarbeit in den Schwimmbädern.

Sämtliche Spenden werden nur für satzungsgemäße Aufgaben verwendet. Unsere Satzung findest du hier.

Du kannst bei uns zwischen einer einmaligen, monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Spende wählen. Wie für deinen Spendenbetrag, gilt auch für deinen Spendenrhythmus: Entscheide ganz persönlich, wie häufig du spenden kannst und möchtest.

Natürlich hilfst du uns vor allem mit einer regelmäßigen Spende, denn die gibt uns maximale Sicherheit und Planbarkeit.

Bei uns kannst du dir sicher sein: Deine Spende kommt an! Deine Spende fließt direkt zu 100% lokal in den Bereich, der aktuell am dringendsten Unterstützung braucht. Das kann zum Beispiel der Kauf neuer Ausrüstung oder die Weiterbildung unserer Retter sein. Aber auch die Beschaffung neuer Ausbildungsmaterialien für die Schwimmausbildung

In unserem Jahresbericht zeigen wir dir außerdem ganz genau, wie wir unsere Spenden einsetzen. Solltest du darüber hinaus Fragen haben, kontaktier uns gerne! spenden(at)augsburg.dlrg.de

Nein, bei uns im Kreisverband erhalten die Funktions- und Entscheidungsträgerk kein Geld für ihre Arbeit - vom Kreisverbandsvorstand bis hin zum Helfer im Einsatz engagieren wir uns ausschließlich ehrenamtlich. Vergütungen oder pauschale Aufwandsentschädigungen gibt es weder im Kreisverband Augsburg/Aichach-Friedber, noch in allen anderen DLRG Gliederungen. Es werden lediglich Reisekosten und nachgewiesene Auslagen erstattet. Auch unsere Funktionäre zahlen Mitgliedsbeiträge in unserer Gliederung.

Das gild nicht nur für uns: die DLRG, das sind über 2.000 örtliche und regionale Gliederungen mit rund 1.800.000 Mitgliedern und Förderern. Teilweise werden auf verschiedenen Gliederungsebenen einzelne Hauptamtliche Kräfte zu Unterstützung der ehrenamtlichen Entscheidungsträger eingesetzt.

Die Finanzierung der humanitären und sozialen Arbeit der DLRG basiert auf unterschiedlichen Grundlagen. Dazu gehören jedoch nur in geringem Umfang öffentliche Mittel. Der größte Teil der Gelder wird selbst erwirtschaftet beziehungsweise stammt von privaten Unterstützern und Spendern.

Die Beitragsmittel der Mitglieder dienen zur Grundabdeckung aller Kosten unserer Vereinsarbeit. Spenden der Förderer finanzieren die zusätzlichen Aufgaben der Prävention (Aufklärung und Ausbildung) und des Einsatzes (Wasserrettungsdienst und Katastrophenschutz).
Dabei ziehen wir von eingehenden Spenden keine pauschalen Anteile für Verwaltungskosten ab. Eine seriöse Bewirtschaftung der Gelder und ihre Dokumentation sind zweifellos auch im Interesse der Förderer. Hier hält sich die DLRG streng an die von den Finanzbehörden und Finanzgerichten vorgegebenen Grenzen und Gesetze.

Ja, jede Spende die du leistest, ist wertvoll und unterstützt unsere Arbeit. Einzelne Vermerke auf Zahlscheinen oder bei Überweisungen zu einer gewünschten Zweckbestimmung können dabei Leicht missverständlich interpretiert werden. Um einer gewünschten Zweckbindung in eigentlichen Sinne nachzukommen kontaktieren sie und gerne direkt – entweder telefonisch oder schriftlich.Gerne auch per Mail an spenden(at)augsburg.dlrg.de

So sehr wir uns über Zweckgebundene Spenden freuen, ist es dennoch am wirkungsvollsten, wenn Spenden frei verwendbar und nicht an einen bestimmten Zweck gebunden sind. Mit deiner "freien" Spende gibst du uns die Möglichkeit, unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte flexibel und spartenübergreifend zu unterstützen sowie Rücklagen zu bilden, damit wir in besonders dringenden Situationen schnell reagieren können.

Spenden werden als Sonderausgaben innerhalb der jährlichen Steuererklärung abgesetzt. Welche Nachweise dafür nötig sind, hängt von der Höhe des gespendeten Betrages ab.
 

Spenden unter 200 Euro von der Steuer absetzen

Liegt dein jährlicher Spendenbetrag unter 200 Euro kannst du deine Spenden ganz einfach mit einem sogenannten vereinfachten Nachweis beim Finanzamt einreichen. Du benötigst in dem Fall keine Spendenbestätigung oder -quittung. Ein Zahlungsbeleg oder die Kopie des Kontoauszuges reichen vollkommen aus. Trage deine Spenden in der Anlage deiner Steuererklärung als Sonderausgaben ein.
 

Spenden über 200 Euro von der Steuer absetzen

Um größere Spendenbeträge von der Steuer abzusetzen, benötigst du eine Spendenbestätigung, auch Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung genannt. Mit einer Spendenbestätigung erkennt das Finanzamt deine Spende über 200 Euro als steuerlich absetzbar an. Eine Spendenbestätigung wird dir von der jeweiligen Spendenorganisation ausgestellt und gilt als Beleg, dass deine Spende für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Sie gibt außerdem Auskunft über deine Spendensumme und muss einem festgelegten, vorgeschriebenen Muster entsprechen. Diese erhalten sie natürlich auch von uns.
Seit 2017 musst du deine Spendenbestätigung nicht mehr zwingend mit deiner Steuererklärung einreichen. Denn die Belegvorlagepflicht wurde in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Es reicht daher, wenn du die Spendenbestätigung aufbewahrst und vorlegst, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert. Du bist verpflichtet deine Spendenbestätigung ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufzubewahren. In dieser Zeit kann dich das Finanzamt zur Vorlage auffordern.

Wir der DLRG Kreisverband Augsburg/Aichach-Friedberg senden dir deine Spendenbestätigung unaufgefordert jedes Jahr zu! Als Spender erhältst du nach Geschäftsjahresabschluss, zu Beginn des Folgejahres deine Bestätigung.

Deine Spendenbestätigung kommt, wann du Sie brauchst: Wir fertigen dir die Spendenbestätigung natürlich auch gerne außerhalb des üblichen Turnus an. Benötigst du deine Spendenbestätigung früher, bitten wir dich, uns eine kurze Nachricht an spenden(at)augsburg.dlrg.de zu schreiben oder Kontakt zu unseren Ansprechpartnern aufzunehmen.

Auch bei Zuwendungen über 200 Euro trägst du die Spenden bei den Sonderausgaben deiner Steuererklärung ein.

Wir haben gute Nachrichten für dich: Oftmals ist dein DLRG-Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar. Auch hier benötigst du keine Spendenbestätigung. Es reicht der Nachweis über die Zahlung deines Mitgliedsbeitrages. Das Finanzamt kennt eine ausgestelle Quittung beziehungsweise Rechnung bei Barzahlung oder einen Kontoauszug bei Überweisung beziehungsweise Bankeinzug an.

Deinen Mitgliedsbeitrag musst du ebenfalls in der Anlage Sonderausgaben deiner Steuererklärung eintragen, um ihn steuerlich geltend zu machen.

Auch Unternehmen können Spenden für gemeinnützige Zwecke steuermindernd absetzen. Genau wie bei Privatpersonen, muss die Spende ohne Gegenleistung erfolgen. Pro Jahr kannst du mit deiner Firma 20 Prozent des Gesamtbetrages aller Einkünfte als Spende von der Steuer absetzen. Auch die Grenze von vier Promille des Jahresumsatzes zuzüglich Löhne und Gehälter ist zulässig. Dieselben Abzugsbegrenzungen gelten auch bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Sollte die Summe deiner Unternehmensspende die zulässige Höhe überschreiten, kannst du den Restbetrag im Folgejahr steuerlich absetzen.

Für Spenden bis 200 Euro benötigst du lediglich einen Einzahlungsbeleg oder einen Kontoauszug als Spendennachweis. Für Spenden über 200 Euro bist du auch als Unternehmen verpflichtet, auf Nachfrage eine Spendenbestätigung beim Finanzamt vorzulegen. Unternehmen haben, genau wie Privatpersonen, eine Aufbewahrungs- aber keine Vorlagepflicht.

Hier findet jede Spende eine Verwendung

Wir geben Hinweise zur Sicherheit am und im Wasser und bilden jährlich über 1.500 Menschen im Schwimmen und Retten aus. Darunter die Einsteiger-Schwimmabzeichen wie das Seepferdchen bis hin zum Rettungsschwimmabzeichen.

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